| » 1988, nach seiner Ernennung zum "Bundesrichter, hat Roland Max SCHNEIDER ein Stück Bauland von 4'185 m2 gekauft, bestehend aus den Parzellen 348 350 und 353, auf der Gemeinde Les Cullayes gelegen. Die Konstruktion sieht ein Gebäude von 2'700 m3 vor, mit gedecktem Schwimmbad, Fitnessraum mit Geräten, Sauna usw... für ein globales Budget von CHF 2'960'000.-.
» Das Eigenkapital in der Höhe von SFR 560'000.- hätte durch Nettoverkaufsgewinn der Liegenschaft in Stettfurt gebildet werden sollen, wie der bewilligte Baukredit der BPS (heute CS) aufzeigt. Da er beim Verkaufspreis sehr anspruchsvoll war, konnte der Besitz nicht wie vorgesehen verkauft werden, und somit hat Roland Max SCHNEIDER beim Bau seines Hauses in les Cullayes kein Eigenkapital eingebracht, entgegen seinen Versprechen. Diese Situation hat ihn in Geldnot gebracht und ist sicher der Auslöser, der ihn zu der Gaunerei getrieben hat, von der hier die Rede ist.
» Um den neuen Bau zu realisieren, wandte sich der "Bundesichter" SCHNEIDER an den Architekten Erhard KELLER, ausgewählt, weil er im Besitz einer Haftpflicht-Versicherung bei der ZUERICH war, wir werden weiter unten verstehen warum...Architekt KELLER wäre an dem Tag, an dem er das Mandat angenommen hat, welches für ihn zum Alptraum wurde, besser im Bett geblieben...
» Gegen Ende der Bautätigkeit hat Roland Max SCHNEIDER den Vertrag, der ihn mit dem Architekten verband, unter dem trügerischem Vorwand von Budget-Uebertretung, ungenügender Bauüberwachung, schlechter Planung und vieler Konstruktions-Mängel gebrochen. Auf dieser Basis hat er es abgelehnt, den Rest der Honorare zu bezahlen und eine Klage gegen die Haftpflicht des Architekten, die ZUERICH Versicherung eingereicht, für einen erlittenen Schaden von CHF 530'000.-.
» Zu diesem Zeitpunkt näherte sich der Baupreis SFR 1'200'000.- bei einem Anfangs-Budget von SFR 1'626'800.- ohne Land, was die Klage der Budget-Ueberschreitung hirnspinstig aussehen liess. Die anderen Beschwerden konnten nie nachgewiesen werden.
» Zu Beginn, unter dem Einfluss des "Richters" SCHNEIDER, hat M. Dufour, Experte der ZUERICH Versicherung, eine Entschädigung von SFR 27'000.- anerkannt, obschon die vorgeworfenen Tatsachen nicht fundiert waren... Aber er hatte es mit einem "Bundesrichter" zu tun...
» Die kleinen Fehler hätten übrigens bereinigt werden können, wenn der "Richter" SCHNEIDER sein Mandat nicht aufgelöst hätte. Was die Budget-Ueberschreitung betrifft, konnte sie nie nachgewiesen werden. Zum Schmunzeln; man muss wissen, dass der "Bundes-Richter" erklärt hat, "dass er nie halbe Sachen mache"... So hat er zum Beispiel aus dem Ausland mit der Post Marmor-Muster kommen lassen und scheute keine Ausgaben...
» Unbefriedigt von dieser Regelung, wendet sich Roland Max SCHNEIDER an seinen "Studienkumpel" Werner SCHWANDER, Direktor am Hauptsitz der ZUERICH Versicherung in Zuerich, um Genugtuung zu erhalten.
» Ohne Wissen von KELLER und entgegen den Versprechungen, die ihm von den Schaden-Inspektoren gemacht worden waren, nichts ohne seine Zustimmung abzuschliessen, hat Werner SCHWANDER in Freiburg Verhandlungen mit seinem Kumpel "Richter" organisiert (weit weg von KELLER), bei welchen ein "Pseudo-Architekt-Experte" aus Lutry, der Prof. GAUCH, Rechtsprofessor des Bauwesens und die welschen Schaden-Inspektoren anwesend waren.
» Gleich zu Beginn wurde festgehalten, dass es weder Konstruktionsfehler noch Budget-Ueberschreitungen gab...
» Schneider bemängelte auch die Ausführung des Baus in Form von "2 Blöcken" Dieses Argument wurde nicht berücksichtigt, wenn man bedenkt, dass bei einem kompakten Bauvolumen von 2'700 m3 die Masse nach den Richtlinien des Gemeindereglements viel zu klotzig gewesen wären..
» Die Verhandlungen kamen nicht gut voron, da die "Schaden"-Verantwortlichen schlussendlich und unter Drängen ihres "Direktors" nur eine Entschädigung von SFR 50'000.- bewilligten, welche sie sowieso schon übertrieben fanden.
» Die Intervenierenden wurden alsdann gebeten, sich zurückzuziehen und das Gespräch wurde zwischen dem "Richter" SCHNEIDER und seinem "Direktions-Kumpel" Werner SCHWANDER der ZUERICH fortgesetzt um schliesslich spät in der Nacht ein endgültiges Arrangement zu auszuhandeln... Diese "Kumpelei" erlaubte es dem "Bundes-Richter" SCHNEIDER eine Entschädigung von CHF 440'000.- abzuzocken, unter Abzug der Franchise von CHF 50'000.-.
» Dieses Uebereinkommen wurde ohne Schaden für den Versicherten (Architekt KELLER) getroffen, wurde doch die Franchise nie von ihm eingefordert...Wenn der Architekt irgend einen Fehler begangen hätte, der diese Entschädigung gerechtfertigt hätte, hätte die ZUERICH zweifelsohne eine finanzielle Beteiligung ihres Versicherten gefordert.
» Ungeachtet dieses Uebereinkommens ohne Schaden für den Versicherten, hat der Architekt KELLER gegen dieses Uebereinkommen ohne sein Wissen und ohne seine Präsenz protestiert. Die Pseudo-Rechtfertigung der ZUERICH trägt nicht dazu bei, diesem Arrangement jeglichen Wert zu erteilen.
» Weiter oben haben wir gesehen, dass der "Richter" SCHNEIDER Eigenkapital in der Höhe von SFR 560'000.- hätte finanzieren sollen. Wir haben auch gesehen, dass sein Haftpflichts-Gesuch bei der ZUERICH bei SFR 530'000.- lag, ohne dass man verstehen kann, wie er Höhe der Entschädigung berrechnet hat, es sei denn weil sie ungefähr so hoch ist wie das zu dem Zeitpunkt noch unfinanzierte Eigenkapital... In Geldnot, hatte er das Messer am Hals !
» Da er die verlangte Entschädigung trotz der Grosszügigkeit der ZUERICH nicht erhalten hat, hat SCHNEIDER gegen seinen Architekten für die fehlende Differenz von CHF 140'000.- einen Zahlungsbefehl erlassen.
» Architekt KELLER hat natürlich Rechtsvorschlag erhoben und die Gerichte mussten sich der Sache annehmen. Aber da SCHNEIDER ein "Bundes-Richter" war, musste ein ad'hoc Gericht aufgestellt werden, bestehend aus Kantons-Richtern und diese Prozedur wurde jahrelang herumgeschleift.
» Schlussendlich hat dieses "ad'hoc Gericht" gegen Roland Max SCHNEIDER entschieden. Auf einer verlangten Schuld von SFR 532'500.- Hat ihm das BG eine Entschädigung von SFR 93'694.- zugesprochen. Dieses Urteil zeigt, dass die von der ZUERICH überwiesene Entschädigung von CHF 390'000.- gänzlich überrissen war und andererseits, dass SCHNEIDER seine verlangte Entschädigung, auf welche er Anrecht hatte, 575 % zu hoch eingeschätzt hatte.
SCHNEIDER "Bundesrichter" zockt ab... die Kleinsparer kommen an die Kasse !
» Erst 10 Jahre nach der Entschädigung hat Architkt KELLER endlich von der ZUERICH Versicherung die Bestätigung, der Auszahlung durch die Haftpflicht erhalten können, obschon die Experten keine Schäden zugestanden hatten... Daher ist es mir ein Leichtes zu denken, dass das Urteil des ad'hoc Gerichts ein Geschenk der Richter an ihren "Kumpel-Kollegen" SCHNEIDER ist...
» So wurde ein Geschäft unter Kumpeln zur Korruption, von welchem der "Bundesrichter" profitierte und überdies zum Nachteil von Versicherten, welche ihre Altersguthaben durch dutzende oder hunderttausende von Franken gekürzt sahen, weil die Resultate schlecht waren... Im Vorbeigang besten Dank an Bundesrat COUCHEPIN... Beschützer der Bundesrichter und der Versicherer...
» Wie viele Monatsbeiträge von Kleinsparern hat es gebraucht um die Gaunerei von "Bundesrichter" Roland Max SCHNEIDER zu finanzieren ? Wir sind von einer Bande von "Kumpels" regiert, welche zu unserem Nachteil voll in ihre eigene Hosentasche arbeitet... und das Alles völlig unbehelligt !
» Es ist logisch, dass alle verwendeten Rechtsmittel es dem "Bundesrichter" erlaubten, mit den Rechtsinstanzen sehr zufrieden zu sein... Auf kantonalem, waadländischem Niveau, sprechen wir nicht davon, wurden die Rechtsvorschläge auf den von SCHNEIDER lancierten Zahlungsbefehlen sofort durch die "Richterin" Marianne GANI vom Kreisgericht in Nyon aufgehoben, auf kantonalem Niveau unterstützt durch den "Richter" Jean-Jacques ROGNON, Blaise BATTISTOLO und Dominique CARLSSON... Unterstreichen wir im Vorbeigang, dass diese "Pseudo-Richter" bestens bekannt sind für ihre Rechts-Verbrechen !
» Also STOP ! Es ist an der Zeit, dass die Sachen ändern und zu Beginn, dass die Bundesbehörden gegen diese "Magistraten" vorgehen, welche ihre öffentliche Funktion gegen die Interessen der Bürger missbrauchen...
Roland Max SCHNEIDER muss sofort ohne Abgangentschädigung kalt gestellt werden !
» Der "Pseudo-Rechtfertigungs-Versuch" des Direktors der ZUERICH, Werner SCHWANDER, ist nichts anderes als die Bestätigung seiner Komplizenschaft gegenüber des "Richters" SCHNEIDER. Dazu kommt, dass Werner SCHWANDER gelogen hat, als er erklärte "Es ist unrichtig, dass die Herren Jordi und Perey ihnen versprochen haben, dass die ZUERICH sich kategorisch dagegen stellt. Das technische Gutachten von einem in dieser Angelegenheit angeforderten Spezialisten hat uns dazu angeregt, die ihnen bekannte Transaktion durchzuführen".
» Das Architekturbüro hat am 8. Oktober 1992 zwei Tage später auf diese "Pseudo-Rechtfertigung" reagiert, indem sie einen wunden Punkt dieses Problems aufwirft... "Diese Erfahrung wirft für unseren Beruf viele Fragen auf was die Haftpflicht für Berufstätige betrifft und deshalb möchten wir uns, trotz dem einseitig zustande gekommenen Arrangement, mit ihnen darüber unterhalten.
» Was die ZUERICH Versicherung, betrifft, obschon sie eine private Gesellschaft ist, hat sie nicht mehr die Unabhängigkeit, die es ihr erlauben würde, nach den Geschenken, die ihr der Bundesrat gemacht hat, "Direktoren" in ihren Diensten zu behalten, die nach Gutdünken ihre "Kumpel" entschädigen, zum Nachteil der Versicherten. Solche "Direktoren" sollten auf Haftpflicht verfolgt werden. Aber da im vorliegenden Fall Werner SCHWANDER verstorben ist, er soll in Frieden ruhen. Das letzte Gericht wird ihn aburteilen!
» Zum Schluss, es ist die Aufgabe des Bundesamtes für Privatversicherungen (BAPF) in dieser Sache eine Untersuchung anzuordnen, welche den Versicherten der ZUERICH Gruppe unbestreitbar Nachteile gebracht hat, mit dem einzigen Ziel, die Interessen von "Kumpeln" zu befriedigen.
» Es steht dem Bundesparlament zu, diese Sache zu verfolgen und aufzupassen, dass Recht gesprochen wird !
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