» Im Jahre 1987, Werner RATHGEB WAR 41 Jahre alt, lässt er sich in Rennaz nieder und kauft für CHF 6 Millionen den Lanwirtschaftsbetrieb La Ferme du Château "Au Grand Clos SA". Der Verkaufsvertrag sah vor, dass der Verkäufer, Herr Jean ZANCHI, Schwiegersohn von Me Jean-Christophe DISERENS in Lausanne, bei dem er wohnte, könne das Schloss Rennaz, das zum Landwirtschaftsbetrieb gehört, innert eines Jahres auf eigene Rechnung verkaufen. Die Gewinnsteuer ging jedoch zu Lasten von Herrn ZANCHI.
» Bei diesem Kauf stand Werner RATHGEB für diesen Landkauf in Konkurrenz mit dem ehemaligen Gemeindepräsidenten von Rennaz, Herrn André FONTANNAZ. Der Sohn Yves FONTANNAZ, heutiger Gemeindepräsident, sei laut Gerüchten auch an diesem Hof interessiert, was allerdings ausserhalb seiner finanziellen Möglichkeiten ist.
» Vor dem Kauf pachtete Werner RATHGEB diesen Hof schon seit 1986, wohnte jedoch noch in Niederbipp BE und behielt den Geranten Michel RIES an seinem Platz, bis er selber dahin umzog.
» Im April 1988 verkauft Jean ZANCHI das Schloss Rennaz an eine Gesellschaft mit Namen PRORAD SA in Genf, deren offizieller Verwaltungsrat Herr Raymond JEANRENAUD in Troinex ist. Aber am 10. Dezember 2003 geht aus einem Zivilgerichtsentscheid hervor, dass die Firma PRORAD SA finanziell Jean ZANCHI gehört.
» Hier ist für Werner RATHGEB in dieser Sache ein neues Problem entstanden, im Sinne dass der Verkäufer Jean ZANCHI die Gewinnsteuer nicht bezahlt hat (ursprünglich eine Rechnung von CHF 950'000.-, bei Verhandlungen auf CHF 200'000.- reduziert) und schlussendlich wurde auf die AG au Grand Clos eine Zwangshypothek errichtet, also zu Lasten von WR.
» Nachdem er sein Schloss "verkauft" hatte, ist Jean ZANCHI nach Spanien verreist, wo er mehrere Jahre wohnte, bevor er sich in der Wohnung seines Schwiegersohnes Me Jean-Christoph DISERENS in Lausanne einnistete, welcher heute das Mandat der Verteidigung seines "netten Schwiegervaters" niedergelegt hat... Vor Kurzem schien es sogar, dass Jean ZANCHI bei seinem Sohn Antoine wohnt, an der rue du Signal 18 in Belmont bei Lausanne.
» Im Rahmen einer solchen Operation kann man sich wirklich die Frage stellen, ob dieser Verkauf rechtens war. Der Verkaufsvertrag des Schlosses sah vor, dass Herr ZANCHI diesen Besitz verkaufen müsse, sich also davon trennen und nicht nur in eine andere Buchhaltung überschreiben, die ihm gehöhrte... Aber dies ist eine andere Geschichte.
» Werner RATHGEB, der in Niederbipp ein grosser Frühkartoffelproduzent war, hat diese Produktion mit Bewässerungen revolutioniert, mit auf den Parzellen bis zum Grundwasser gegrabenen Brunnen und hat vorgesehen, auf seinem neuen Besitz in Rennaz dasselbe zu tun.
» Dieser "Pionier", der im grossen Stil Frühkartoffeln anbaute und zu gewissen Zeiten den Schweizer Markt bis zu 90 % versorgte, hat seinen Verwalter beauftragt, mit den Gemeindebehörden die Bewilligung zum Graben der für den Betrieb notwendigen Brunnen zu verhandeln.
» Da er nicht genau wusste, wie man vorgehen musste, informierte sich Michel RIES bei andern Gemüsebauern in der Gegend, die ihr Gemüse mit der gleichen Art von Brunnen bewässerten uns stellte fest, dass keiner vom ihnen eine entsprechende Bewilligung vom Kanton hatte.
» Werner RATHGEB zog daraus die Folgerung, dass ihm dasselbe Recht zustehe und hat sofort die Firma MEYER & JAEGGI / SO beauftragt, diese Brunnenbohrungen vorzunehmen.
Kostenpunkt : ~ CHF 100'000.-.
» Kurz bevor der erste Brunnen fertig erstellt und betriebsbereit war, verfügte der Gemeindepräsident André FONTANNAZ (welcher an diesem Betrieb immer Interesse hatte) einen Baustopp und liess die Polizei aufmarschieren. Die Arbeiten waren während 3 Wochen unterbrochen.
» Die entsprechenden Bewilligungen mussten beim Wasseramt in Lausanne eingeholt werden.
» Die Bedingung zum erhalten dieser Bewilligung war eine Studie eines Ingenieurbüros, welches das Verhalten des Grundwassers feststellen musste, indem 3 bis 4 mal die von Werner RATHGEB gewünschte Wassermenge während Wochen Tag und Nacht entnommen und dieses Wasser in den See geleitet wurde, damit es nicht direkt in das angepumpte Grundwasser zurückfliesse.
» Die Auswirkungen des Abpumpens wurden mittels "Physiometern" erfasst, einer Art gelochter Sonden, die an vielen Punkten bis zum Grundwasser versenkt wurden. Alle 3 Tage wurden im gesamten Umkreis die Daten abgelesen, um Diagramme und andere Studien zu erstellen und um zu definieren, ob das Volumen des Grundwassers versiegte oder ob sich nichts änderte.
» Die Kosten dieser Studie, die bestätigte, was man schon zum Voraus wusste : mehr als CHF 70'000.- !
» Danach erhielt Werner RATHGEB die Bewilligung, zum Schutz gegen den Frost und zur Bewässerung Grundwasser zu entnehmen und das Recht, dem Kanton zum Erhalten dieser neuen Konzession Gebühren zu entrichten... nebst dem jährlich wiederkehrenden Wasserzins...
» Während Jahren (7bis 8 Jahre) war Werner RATHGEB der Einzige, dem der Kanton Waadt für die Konzession Rechnung stellte, während die andern Besitzer "Politik der petits copains" das Wasser gratis pumpten... Eine neue Demonstration der waadtländer Ungerechtigkeit...
» Zu einem gewissen Zeitpunkt verstopfte sich der Filter eines Brunnens und eine Suche des Ursprungs durch die Firma KUENZLI in Villeneuve erlaubte es nicht zu definieren, wo das Problem lag. Werner RATHGEB sah seinen Nachbarn, Jean-Marc CHAVANNES (verwandt mit dem Gemeindepräsidenten) einen neuen Brunnen erstellen, ohne Bewilligung und ohne Konzession.
» Als Werner RATHGEB diese grosse Wasserentnahme durch seinen Nachbarn entdeckte, nahm er an, dies sei der Grund, warum sein Brunnen kein Wasser mehr hergab. Also verklagte er Jean-Marc CHAVANNES beim Wasseramt in Lausanne, ohne dass jemals etwas unternommen worden wäre... Obschon dasselbe Wasseramt Werner RATHGEB garantiert hatte, er hätte beim Grundwasser den Vorzug, da er der Erste war, der eine Konzession erhalten hatte...
» Später gelangte die Universität von Lausanne an Werner RATHGEB, um eine Kopie der Studie zu erhalten, welche durch ihn gemacht und bezahlt wurde, um sie den Studenten zugänglich zu machen.
» NNicht zufrieden damit, diesen Bürger verpflichtet zu haben, eine total unnötige und über CHF 70'000.- teure Studie erstellen zu lassen, wollte der Kanton Waadt jetzt dieselbe Studie zu andern Zwecken benutzen, ohne jegliche Entschädigung zu offerieren... Werner RATHGEB begab sich nochmals persönlich zum Wasseramt in Lausanne um dem damaligen Chef, Herr CHAUSSON, seine Missbilligung mitzuteilen. Eine Entschädigung von CHF 10'000.- bis 30'000.- (er erinnert sich heute nicht mehr) wurde so als Entschädigung erhalten.
» AZur Stunde (2005) werden immer noch Brunnen gebohrt, ohne Bewilligung und ohne Konzession und mit den Verlusten, die für den Steuerzahler dadurch entstehen, nach der bewährten Politik der "petits copains" !
» Seit seiner Ankunft im Kanton Waadt ist Werner RATHGEB immer wieder durch die Behörden geplagt worden. Nach dieser Episode mit der Grundwasserfassung, die ihn CHF 200'000.- kostete und alle andern Gemüsebauern in totaler Illegalität dasselbe praktizierten, haben sich die Behörden diesmal mit den Arbeitsbewilligungen quergelegt...
» Ein Inspektor des Arbeitsamtes erschien unangemeldet und wollte die Unterkünfte besichtigen. Es war eines abends um 18h00 und Werner RATHGEB war im Begriff, den Hof zu verlassen und sich zu einem vorgängig vereinbarten Termin zu begeben, der nicht verschoben werden konnte. Er bat somit den Inspektor, zu einem besseren Zeitpunkt wiederzukommen und um jegliche Terminkollision zu verhindern, sich vorher anzumelden !
» Dies wusste der Inspektor ganz und gar nicht zu schätzen und die Fortsetzung zeigt, dass er alles unternahm, um Werner RATHGEB zu schaden...Ach ja, wir heissen halt nicht alle "Jean FATTEBERT" ...
» Bei seinem zweiten Besuch inspizierte der Inspektor die Unterkünfte, welche beim vorangehenden Besitzer während Jahren als für in Ordnung befunden wurden und welche nun als unbewohnbar angesehen wurden. Sofort wurden neue Fenster, Türen und Bodenfliesen montiert, also Alles renoviert.
» Nach den Renovationen wurde der Inspektor gebeten, die Erneuerungen zu begutachten, auf was er mit 1001 Vorwänden antwortete, um sein Wohnverbot aufrecht zu erhalten.
» Werner RATHGEB schlug vor, die Mietverträge von 3 Wohnungen in einem 10-jährigen Haus zu kündigen, um darin sein Personal unterzubringen. Diese Wohnungen wurden von Schweizer Familien bewohnt.
» Derselbe Inspektor begab sich in die fraglichen Wohnungen, hat seinen Doppelmeter hervorgenommen, die Fenster vermessen usw., seine Berechnungen angestellt und beschlossen, dass diese Wohnungen auch nicht konform wären, um ausländische Landarbeiter unterzubringen... Die Fläche der Fenster sei zu klein im Verhältnis mit der Bodenfläche der Zimmer usw.
» Jetzt schlug Werner RATHGEB vor, sein Domizil im Schloss Rennaz zu verlassen, um dort sein Personal unterzubringen und selber in den "gesundheitsschädigenden" Wohnungen zu wohnen, die vorher von Schweizer Bürgern bewohnt wurden. Der Inspektor wollte von Allem nichts wissen!
» Im Laufe der nächsten Jahre hat Werner RATHGEB ungefähr 2 weitere Millionen CHF investiert. Er besass also 100 % der Aktien seiner AG, welche mit 300 Inhaberaktien dotiert ist. Er selber ist der einzige Verwalter dieser Firma.
» 1992 heiratet Werner RATHGEB Patrizia, Schweizer Bürgerin, gebürtige Italienerin, eine wunderschöne Frau, die in den folgenden Jahren das Talent hatte, unseren lieben waadtländer Funktionären den Kopf zu verdrehen, wie die folgenden Tatsachen zeigen...
» Patrizia RATHGEB leitete das Personal des Betriebes. 3 bis 4 mal jährlich begab sie sich aufs kantonale Arbeitsamt, rue Caroline 11 in Lausanne, wo sie scheinbar einen "ganz besonderen Draht" hatte... Nicht nur dass sie jedesmal mit zwei bis drei neuen Arbeitsbewilligungen für Saisonniers oder Kurzaufenthaltsbewilligungen für 3 Monate von ihren Besuchen heimkam, auch die Wohnprobleme waren merkwürdigerweise plötzlich verschwunden...
» Während einem dieser Besuche, Patrizia RATHGEB hatte einen Termin mit dem Chef des Arbeitsamtes, war dieser abwesend, in der Kaffeepause. Gekränkt, dass man die "kleine Prinzessin" warten liess, verliess sie die Oertlichkeiten, um zu ihrem Ehemann zurückzukehren, der am Gebäudeeingang auf sie wartete. Als sie draussen ankam, flog 2 bis 3 Meter vor ihren Füssen eine Pet-Wasserflasche auf den Boden, die ihre Aufmerksamkeit auf die oberen Stockwerke anzog und da merkte das Ehepaar, dass unser kleiner Dienstchef versuchte, seinen Schützling zurückzuhalten und machte ihr Zeichen, wieder hinaufzukommen...
» Drei Viertel Stunden später kehrte sie mit 2 weiteren Arbeitsbewilligungen zu ihrem Ehemann zurück... Wie sind doch die Verhandlungen im Schosse der kantonalen Aemter interessant...
» Im Mai 1994 beschäftigte der Betrieb 4 Polen und einige Schwarzarbeiter. Als die grosse Ernte der Frühkartoffeln begann, kamen zwei Polizisten aufs Feld, um das Personal zu kontrollieren. Patrizia RATHGEB erklärte ihnen, was für uns auf dem Spiel stand, die Liefertermine einzuhalten, den Markt zu befriedigen usw. und dass es nicht in Frage käme, wegen eineigen nicht vorschriftsgemäss angemeldeten, aber unentbehrlichen Arbeiten seine Energie zu verschwenden, worauf die Aktion der Polizei ohne jegliche Folgen gestoppt wurde.
» Am sekben Abend reiste Patrizia RATHGEB mit einem der Polen für eine Woche nach Italien. Sie besuchte ihren Bruder "Julio", bekannt als Maffioso.
» Als sie zwei Wochen später nicht zurück war, hat sie ihr Mann telefonisch erreicht, um ihr mitzuteilen, dass sie, angesichts der Art und Weise wie sie verreiste, ihrer Abwesenheit und ihrer Untreue mit diesem Polen, sei es nicht mehr nötig, dass sie heimkehre. Werner RATHGEB hat sodann beim "Richter" GOERMER in Aigle seine Scheidungsklage eingereicht.
» Eine Verfügung wurde erlassen, nach der Patrizia RATHGEB nicht mehr in die eheliche Wohnung zurückkehren dürfe.
» Nach ihrer Rückkehr hielt sich Patrizia RATHGEB mit ihrem Freund und seinen Kindern in verschiedenen Hotels auf.
» Einen Monat nach ihrer Heimkehr hat Werner RATHGEB vernommen, dass sie von ihrem Polen schwanger sei. Dr. Anne Schnegg hat eine Abtreibung vorgenommen.
» Werner RATHGEB musste während der Abwesenheit seiner Ehefrau sämtliche Kosten übernehmen, eine Rechnung von nahezu CHF 88'000.-.
» Im gleichen Zusammenhang hat sich der Vorarbeiter der Firma, DRESHA Haki, Vater von zwei Kindern, die er mit einer Schweizerin hatte, eines Tages weinend an Werner RATHGEB gewandt und erklärt, dass er mit der Chefin ein intimes Verhältnis habe, aber den Druck, welcher auf ihm lastete, nicht mehr ertrug.
» IMan muss wissen, dass Werner RATHGEB ein gläubiger Mensch ist und die evangelische Kirche in Aigle regelmässig besucht. Sie setzte auf diese Karte um ihren Ehemann zu überzeugen, dass die stürmische Zeit, die sie erlebt haben, nur ein Irrtum auf ihrem Weg gewesen sei und dass er ihr vergeben müsse. Sie ging sogar so weit, mit ihm an Gebetskreisen teilzunehmen und Religionsunterricht zu erteilen und hat alles getan um ihn glauben zu machen, dass sie sich bekehrt habe.
» Schlussendlich, aus Mitleid und um einer verlorenen Seele zu helfen, hat Werner RATHGEB seiner Gattin erlaubt, nach Hause zurückzukehren.
» Es brauchte nur einige Monate, bis die Situation wieder dort angelangt ist, wo sie vorher war und in den folgenden 6 Jahren gab es ständig Streitereien...
» Als hemmungslose Manipulatorin zeigt die junge Ehegattin, die 15 Jahre jünger ist, Werner RATHGEB, dass sie eine berufliche "Komplizin" ist, ohne die er nicht mehr sein kann.
» Zu diesem Zeitpinkt ist er sich nicht bewusst, dass er manipuliert wir, ohne sein wissen mit Medikamenten gedopt wurde und dadurch zu einem gewissen Zeitpunkt von dieser Frau abhängig war, deren einziges Ziel war, seinen Reichtum zu behändigen. Sie hat ihre Komplizen im Schosse des Kantons Waadt und der waadtländer "Justiz" sowie in der Person von Fernand PFEFFERLE, dem Administrator der Treuhandgesellschaft FIDALIS SA.
» So kam es im Jahre 2000 dazu, dass Werner RATHGEB auf Anraten dieser Treuhandgesellschaft seinen Hof "Au Grand Clos SA" an die Firma "Le Potager du Château" vermietete, deren Besitzerin seine Gattin war, aber laut Konvention vom 25. Februar 2000 von ihm finanziert worden war.
» Der Betrieb produzierte also "BIO" Gemüse und man muss sich daran erinnern, dass zu dieser Zeit die "BIO" Versuche erst am Anfang waren.
» Werner RATHGEB seinerseits fuhr fort, in seinem Namen zu produzieren, mit seiner 3. Firma unter dem Namen "Société de Legumes du Haut Lac SA".
» Im März 2003 überzeugte Patrizia RATHGEB ihren Mann, immer noch sehr geschwächt durch die Drogen, die er ohne sein Wissen einnahm, dass er vom Posten des Verwaltungsrats des "Grand Clos SA", dessen alleiniger Aktionär er immer noch war, zurücktreten sollte.
» Manipulatorin 1. Klasse fiel es der Gattin nicht schwer, ihren geschwächten Mann zu überzeugen, dass mit diesen Versuchen der "Bioproduktion" ein potenzielles Risiko über dem Familienbesitz schwebe. Dadurch erlangte sie die Kontrolle über den Betrieb "La Ferme du Château au Grand Clos SA" nicht nur durch Pacht, sondern auch noch mit dem Verwaltungsratsitz.
» Sie wusste ihren Mann, der immer noch unbewusst Manipulationsopfer war, zu überzeugen, dass er im Fall des Nichtgelingens der Bewirtschaftung die Verwaltungsrätin offiziell "davonjagen" und seinen Besitz behalten könne.
» Im Weiteren wusste Patrizia RATHGEB ihrem Mann in Folge von bestimmten Gerüchten "einzuflüstern", dass, sogar wenn das Klima unter ihnen zu einer Trennung führen würde, das bei der Heirat eingebrachte Gut jedem Partner gehörte und er so kein Risiko eingehe. Das stimmte mit dem überein, was Werner RATHGEB während seiner Ausbildung gelernt hatte, obschon er nicht ins Eherecht eingeführt wurde.
» Im August 2003, als weniger als 5 Monate nachdem Patrizia RATHGEB die Kontrolle des Betriebes ihres Mannes übernommen hatte, wurde Werner RATHGEB am Abend des 22. August um 22h00 durch eine Verfügung des Tribunal de L'Est vaudois, Joël KRIEGER, von seinem Heim vertrieben. Grund : Er schlage seine Frau !
» Das Gesuch der provisorischen und superprovisorischen Verfügung wurde durch Me Katz von der Kanzlei Katz Marville usw. eingereicht, oft genannte Namen von Opfern der waadtländer Justizmacht...
» Ohne angehört worden zu sein, ohne die Hirngespinste seiner Gattin und deren Anwalt entkräften zu können, stand Werner RATHGEB auf der Strasse.
» Indes, zum Zeitpunkt seines "Rauswurfes" lebte Werner RATHGEB nicht mit seiner Frau, da er in einer nebenstehenden Wohnung lebte.
» Nichts rechtfertigte die Entscheidung des "Richters" Joël KRIEGER noch das Gesuch von Me Katz, ausser die offensichtliche Mittäterschaft bei der Unterschlagung des Besitzes von Werner RATHGEB !
» Seit seinem Rauswurf befindet sich Werner RATHGEB ohne Einnahmequelle, ohne seine persönlichen Sachen und ohne Wohnung, während seine Gattin durch einen Umbau die beiden Wohnungen miteinander verbunden hat... Für eine Einzelperson, abgesehen von den vielen Liebhabern, ergibt das eine nicht schlechte Wohnfläche...
» Schon an Weihnachten 2003, also weniger als 4 Monate, nachdem sie ihren Gatten hat rausschmeissen lassen, zügelte Patrizia RATHGEB von ihrer Wohnung ins Schloss Rennaz, wo sie heute immer noch wohnt... Einmal mehr wird der Entscheid des Präsidenten KRIEGER mehr und mehr fragwürdig... Was hat ihn dazu gebracht, so zu handeln ??? Frau RATHGEB hat wirklich Argumente ins Feld führen müssen, die ihm keine andere Wahl liessen...
» In Anbetracht der vorher angeführten Dinge und was noch kommt, stelle ich mir sogar die Frage des "droit de cuissage" der Funktionäre und Notabeln, die in diese Affäre verwickelt sind...Das "heisse" Temperament von Patrizia RATHGEB war öffentlich bekannt ! (Verfügung vom 18. April 2002).
» Man muss wissen, dass bei den Mauscheleien der "Richterlichen Behörden" klagt Werner RATHGEB die Tatsache an, dass seine Gattin zahlreiche Dossiers im Zusammenhang mit der Unterschlagung seines Besitzes, wichtig für seine Verteidigung und zum Beweis der falschen Anschuldigungen, deren Opfer er ist zurückhält und dass seine zahlreichen Versuche, diese wichtigen Dokumente zurückzuerhalten, systematisch abgewiesen werden... Unsere "winzigen Richter" geben vor, dass Alles bei der ehelichen Trennung geregelt werde... Glaube es wer will ! Ein gutes Mittel um zu verhindern, dass Werner RATHGEB von seinen Rechten gebrauch macht, da seine Dokumente im Besitz seiner Frau sind. Schlau, diese "winzigen Richter", Komplizen der Unterschlagung, deren sie sich sehr wohl bewusst sind...
» Wie gewöhnlich haben die "Richter" des Kantons eine teuflische Angst, dass die Wahrheit ans Tageslicht kommt und sie in die Sache verwickelt werden...
» Zur Zeit, wie wir eben gesehen haben, hält Patrizia RATHGEB also alle Inhaberaktien, die sie ihrem Mann gestohlen hat. Am Anfang wollte sie das Gericht Glauben machen, dass sie nicht wisse, wo sie sich befinden. Nachher erklärte sie dem Untersuchungsrichter Hervé NICOD, dass sie sie als "Eigentümerin" der Firma halte...(was für die kantonalen Aemter von Vorteil war !) Noch später behauptete sie, ihr Mann hätte sie weggeworfen...und das sei der Grund, warum sie sie "aufgelesen" hätte...Das sind Ungereimtheiten und man hat wirklich das Recht sich zu fragen, ob diese Frau noch richtig im Kopf sei und auch ob die Richter, die ihr Alles glauben und sich für solche Ungeheuerlichkeiten nicht zu schade sind, den ihren noch haben !!! Was juristisch nicht nachvollziehbar ist, ist festzustellen, dass die "Richter" und "Gerichte" dieser Maskarade Hand bieten. Die einzige Erklärung findet sich im direkten Interesse des Kantons an dieser Unterschlagung, wie man den folgenden Zeilen entnehmen kann !
Ein Bürger wird vom Kanton Waadt betrogen !
Die Gewaltentrennung... Ein Trugbild !
» Allein drei Dokumente beweisen, dass die politische und gerichtliche Gewaltentrennung nichts Anderes ist als ein Trugbild, um die die Bürger und die öffentliche Meinung zu manipulieren !
» Werner RATHGEB, der sieht, wie seinen Besitz von über 8 Mio Franken von seiner Gattin unterschlagen wird, verlangt beim Gericht ein Verbot der Veräusserung seines Besitzes.
» Eine Verfügung in diesem Sinne wird durch den Präsidenten Joël KRIEGER von Tribunal de ll'Est Vaudois am 23. August 2004 erlassen, die den Firmen "Au Grand Clos SA" und "Le Potager du Château SA" verbietet, die von Patrizia RATHGEB verwalteten Gesellschaften zu veräussern.
» Beweis : Akte M01 - Verfügung WERMELINGER vom 23.08.2004 Veräusserungsverbot des Besitzes.
» CDiese Verfügung wurde scheinbar erlassen, ohne dass der Präsident KRIEGER von den laufenden Verhandlungen zwischen dem Kanton und Patrizia RATHGEB wusste, wie die durch Herrn C. PEGUIRON vom Finanzdepartement behandelte Kaufofferte beweist... Erinnern wir uns daran, dass dieser Handel ohne das Wissen des Besitzers gemacht wurde und die den kantonalen Aemtern nicht unbekannt sein konnten. Wir stehen hier also sehr wohl einem BETRUG gegenüber!
Beweis : Akte M02 - Kaufofferte des Finanzamtes VD vom 3. Juni 2004
» Unzufrieden damit, dass ihr Trick nicht mehr funktionierte, wiesen Patrizia RATHGEB und die mitschuldigen Funktionäre den "Präsidenten" KRIEGER an, die vorangehende Verfügung vom 23.08.2004, welche die Veräusserung verbot, zu annullieren.
Beweis : Akte M03 - Verfügung KRIEGER vom 5.11.2004 - Ende des Veräusserungsverbots von der Gerichtsverhandlung vom 8.10.2004
» Um zu verhindern, dass sich Werner RATHGEB querlegte, der, obschon er im August 2003 aus seiner Wohnung geschmissen wurde, das Domizil seiner Firma Société du Haut Lac SA in denselben Lokalen behielt.
» Um dieses Problem auszuräumen, hat die "Friedensrichterin" von Aigle eingegriffen und den Rauswurf der Firma ausgesprochen, mit Datum vom 16.11.2004...Der Weg musste für die Betrüger frei bleiben, um die Transaktion zu Gunsten des Kantons durchführen zu können...
Beweis : Akte M04 - Verfügung der "Friedensrichterin" vom 16.11.2004
» Sobald das Veräusserungsverbot für den Besitz von Werner RATHGEB augehoben war, hat sich der Kanton Waadt die 170'000 m2 für CHF 4.- den m2 angeeignet, obschon der Besitzer für das noch nicht erschlossene (unterirdische Bewässerungsanlage usw.) Land CHF 12.80 den m2 bezahlt hatte.
» Die Betrüger haben den Handel am 9. Februar 2005 "unter Brüdern" und ohne Wissen des wirklichen Besitzers, Werner RATHGEB, abgeschlossen...
» Beweis : Akte M02 - Handschriftliche Anmerkung auf Seite 1, möglicherweise durch kantonalen Dienste angebracht
» Sobald der Handel gemacht und eingetragen war, hat der "Präsident" Saverio WERMELINGER vom Tribunal de l'Est Vaudois am 29. April 2005 von Neuem das Veräusserungsverbot ausgesprochen...
Beweis : Akte M05 - Verfügung vom 29. April 2005 Wiederherstellen des eräusserungsverbots
» Die ganze Operation konnte nur stattfinden, weil sich der Kanton Waadt zum Komplizen von Patrizia RATHGEB gemacht hat, um den Besitz von Werner RATHGEB zu unterschlagen...Erinnern wir uns daran, dass die Firma "Au Grand Clos SA", Gründerin der Firma "Le Potager du Château SA" durch 300 von Patrizia RATHGEB gestohlenen Aktien gegründet wurde und dass der Präsident KRIEGER diesen Gesichtspunkt absichtlich nicht behandeln wollte, damit Patrizia RATHGEB den Verkaufsvertrag mit dem Kanton unterschreiben konnte...
Beweis : Akte M03 - Verfügung vom 5.11.2004 - Seite 3
» Alle Beteiligten dieser Transaktion müssen des Betrugs angeklagt werden, wie die am 24. Juni 2005 an den Bundesstaatsanwalt adressierte Strafklage zeigt..