Corruption

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LSI / Persönlich

Bundesanwaltschaft

Herr Staatsanwalt Valentin ROSCHACHER

3003 Bern

 


                               
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Yverdon-les-Bains, den 16. July 2005

  


Strafklage gegen die Kantone Waadt und Genf sowie gegen die Untersuchungsrichter Carole BARBEY (GE) und Yves NICOLET (VD) wegen Machtmissbrauch und Mittäterschaft bei Betrug. Ich füge Drohung und Urkundenfälschung hinzu, was Carole BARBEY betrifft. Diese Klage ist mit der Affäre FERRAYE und den 34 Milliarden Dollars verbunden, die unter Mittäterschaft der genfer und waadtländer "Justiz" unterschlagen wurden...

Ich reiche ebenfalls Strafklage ein gegen
Me Pierre MOTTU, Notar in Genf und gegen Unbekannt was die beklagten Fälle betrifft.

 

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,

Zuerst muss man wissen, dass ich in Sachen Recht ein Laie bin und indem ich unter Mithilfe der Justizmacht und des Kantons Waadt von meiner Frau ausgenommen werde, habe ich
die finanziellen Mittel nicht mehr, mir einen Anwalt zu leisten. Somit verlange ich, dass die Rechtssprechung des Bundesgerichts, in Bezug auf die Einreichung eines Dokuments berücksichtigt wird, die besagt :
« Der Empfänger einer Akte, in diesem Fall der Richter, muss die Tragweite derselben im Sinne, welcher er ihr vernünftigerweise erteilen kann, indem er sie als richtiggehend gewollt betrachtet, auf der Basis des vorangegangenen Verhaltens des Deklaranten und den Umständen, die ihn im Moment der Deklaration bekannt waren, ihm gemacht wurde (ATF 94//101, pp. 104-105, JT 1969 / 27, P. 28, cité par Engel, Traité des obligations en droit suisse 2è éd. 1997, pp. 238-239). Eine an die Behörden adressierte Erklärung muss in dem Sinne verstanden werden, welcher der Empfänger ihr ehrlicherweise schenken muss (ATF 102/a 92, c.2, rés./n JT 1978/30).

Da die Administration in den Materien, die sie zu behandeln hat, pro forma besser bewandt ist, kann man ihrerseits bei der Prüfung der Akten, welche ihr eingereicht werden, eine erhöhte Nachsicht erwarten, vor allem wenn sie von einem Laien verfasst sind, damit ihnen ein vernünftiger Sinn gegeben wird, ohne sich an die unexakten, verwendeten Regeln zu halten (Egli, la protection de la bonne foi dans le procès, en Juridiction constitutionnelle et Juridiction administrative, Recueil des travaux publiés sous l'égide de la Première cour de droit public du Tribunal fédéral suisse, pp. 225ss, spéc. Pp. 236-237 et les exemples cités).



Der Beweis wurde Ihnen erbracht durch die Dossiers von Herrn Werner RATHGEB für den Kanton Waadt und von Frau Danièle BERGER für den Kanton Genf, dass der Rechtsstaat nicht existiert und dass in diesen zwei Kantonen die Gewaltentrennung nur eine Utopie ist, da wir Ihnen bewiesen haben, dass die politische Macht je nach ihrem eigenen Bedarf "Urteile" verordnet. www.googleswiss.com/rathgeb. Das Dossier von Frau B. ist nicht im Net, wurde Ihnen jedoch am 15. ds. zurückgesandt.

Die vorliegende Klage basiert auf zwei laufenden Verfahren GE P/1362/2005 BAC in der Sache MOTTU gegen DUBUIS und der am 9. Februar 2005 durch "Me" Pierre MOTTU bei Staatsanwalt ZAPPELLI eingereichten Strafklage, welche unter der Referenz VD PE05.000284 an die waadtländer "Justiz" weitergeleitet und registriert wurde.

In diesen beiden Fällen sind die Beweise klar, dass "Me" Pierre MOTTU, vom Kanton Genf vereidigter Notar, ein gewerbsmässiger Betrüger ist und dass die beiden Richter, die er beigezogen und wahrscheinlich bestochen hat, seit dem seine Komplizen sind.

Einführung :

Um die Sache FERRAYE zu umschreiben, lade ich Sie ein, vorangehend die Sites
www.googleswiss.com/ferraye  und www.googleswiss.com/ferraye-video  zu besuchen, um den Umfang der Korruption des Kantons und der betroffenen Politiker besser zu verstehen, wissen wir doch dass zu jener Zeit Micheline CALMY-REY für die Finanzen verantwortlich war, als 20 Millionen CHF "Stempelgebühren" scheinbar verschwunden sind und der "Bundesrichter" Bernard BERTOSSA Generalstaatsanwalt war, als 20 Bundesordner Beweise verschwunden sind...

CDiese Sache kann auch nicht behandelt werden ohne den Aspekt "Weltregierung" "Trilaterales – Chirac" "Bilderberg – Französische Minister und Schweizer Bänkler" und "Freimaurer, zu denen eine rechte Anzahl von "Notables", Magistraten und Politiker gehören, zu beachten. Zum letzten Punkt lade ich Sie ein, www.googleswiss.com/nwo zu besuchen.

Wir haben es weiter oben gesehen, die Gewaltentrennung existiert in den Kantonen Waadt und Genf nicht. Obschon diese Gewaltentrennung ein existenzielles Prinzip einer Demokratie ist, die diesen Namen verdienen will. Wenn man sich die Gewalten vermischen und sich das Ungefähre installieren lässt, wie es die genfer und waadtländer "Behörden" machen, mit Arrangements unter Protagonisten oder Mitgliedern derselben geheimen Sekte, heisst das den Uebergang zum autoritären und korrupten Staat zu akzeptieren ! Das heisst umschwenken zur Diktatur !

Die Presse trägt durch Informations-Wäscherei eine schwere Verantwortung bei der Korruption und der Misswirtschaft des Staates. Um die Parodie der "Justiz", der sich unsere "Pseudo-Justiz" beugt, zu umschreiben, muss man begreifen, dass die Prozessführungen in einem abstossenden Kontext der Freimaurerei auf höchstem Niveau baden, da sie direkt die "Weltregierung" und die Bilderberg berühren.

Die Freimaurerei berühren heisst, sich einer okkulten, kriminellen Organisation gegenüberzustellen, deren interne "Gesetze" die GESETZE des Gesetzgebers überwiegen... Das heisst, alle vom Gesetzgeber eingeführten Prozessordnungen zu umgehen und das Dossier zum Vorteil der geheimen Sekte zu interpretieren, zu welcher die angehängten Branchen der
Freimaurerei, Rotary, Lions, Ambassador usw. gehören.

EDIPRESSE praktiziert die Informations-Wäsche für die Kantone Waadt und Genf.

EDIPRESSE gehört dieser Geheimsekte auf höchstem Niveau an, da sie einen vorherrschenden Platz einnimmt in der Regierung selbst der Freimaurerei, welche die Bilderberg sind.

Gehen wir etwas ins Detail der hier angeklagten Tatsachen, indem wir die Mitglieder des Verwaltungsrats näher anschauen : Nebst der Tatsache, dass die erhaltenen Informationen bestätigen würden, dass die Gebrüder Lamunière Freimaurer sind, ist die Zugehörigkeit von EDIPRESSE zu den BILDERBERG (Weltregierung) bestätigt durch die Präsenz von André KUDELSKI im Verwaltungsrat. Er hat verschiedentlich an den jährlichen Geheimtreffen dieser Individuen teilgenommen und trifft sich regelmässig mit andern Mitgliedern.

Die Mitglieder dieser Sekte sind dazu da, die Weltwirtschaft zu kontrollieren, um sie zu Gunsten der drei Familiengruppen, die die Weltmacht im Griff haben und die Regierungen kontrollieren, umzuleiten. Die Unterwürfigkeit von Pascal COUCHEPIN ist bezeichnend. Er ist ein Landesverräter ! www.googleswiss.com/nwo und www.googleswiss.com/bilderberg-f (Frankreich - Schweiz - usw.)

Nebst André KUDELSKI, auch er ein Landesverräter und Komplize beim Abbau von Swissair, nachher SWISS, aber auch beim Abbau der Pensionskassen, findet man im selber Verwaltungsrat Claude SMADJA, gewesener Direktor des World Economic Forum (WEF), das ausführende Organ der an den Sitzungen der BILDERBERG gefällten Entscheide

Dem fügt man zum Schluss Paul REUTLINGER hinzu, Ex-Mitglied des Verwaltungsrats der SWISSAIR, Ex-Direktor der SABENA (sic !), Mitglied des VR der SBB mit Olivier STEIMER der BCV...usw. und man hat die komplette Panoplie der Freimaurer, die die Kontrolle der Manipulation der öffentlichen Meinung in der Suisse Romande durchführen. EDIPRESSE wäscht die Information weisser !

Tatsachen :

1. Durch ein Schreiben vom 21. April 2005 wurde ich aufgefordert, bei der genfer "Pseudo-Untersuchungsrichterin" Carole BARBEY in der Sache "gegen Herrn DUBUIS" zu erscheinen.

Beweis : Pièce 01 Aufforderung vom 21.04.2005


2. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich nicht wer die Klage eingereicht hat und kannte Herrn DUBUIS nicht.

3. Beim Eintreten in den Gerichtssaal waren schon 6 Personen anwesend und ich habe sofort die Richterin sowie ihre Schreiberin hinter ihrem Büro erkannt. Ebenso erkannte ich "Me" Pierre MOTTU, den obgenannten Betrüger, kannte jedoch die anderen Personen nicht. Später habe ich begriffen, dass es sich um die Advokatin, deren Namen ich nicht kenne, von "Me" MOTTU, Herrn Pascal DUBUIS und seinen Advokaten Me FIVAZ handelte.

4. Wie die folgenden Tatsachen zeigen, hatte ich mir gegenüber die schönste Bande von Betrügern, Fälschern und Komplotteuren die die Kantone Waadt und Genf ertragen müssen.

5. Ich habe erfahren, dass Herr Pascal DUBUIS der Besitzer des Spielzeugladens "Le Train Bleu", rue de la Tour 6 in Lausanne, Tel. 021 320 88 88 ist.

6. Herr DUBUIS wurde von der "Richterin" BARBEY angeklagt, mit Datum vom 10. Januar 2005 an den Notar Pierre MOTTU ein Mail gesandt zu haben, worin er ihn auffordert, an wen weiss ich nicht mehr, im Rahmen der Sache FERRAYE 5 Milliarden CHF zu überweisen. Man muss sich erinnern, dass zu jener Zeit die Sache FERRAYE mediatisiert wurde, seit der Erfinder die Offerte, den FC Servette zu kaufen, gemacht hatte. Das Dossier war ebenfalls im Net unter www.googleswiss.com/ferraye

7. Die "Richterin" hat mich gefragt, ob ich jemals ein Mail an Herrn DUBOIS gesandt hätte. Ich habe versichert, dass das nicht der Fall sei, ausser wenn dieser Herr ein Politiker oder Gemeinderat wäre, die meine Anzeigen erhalten können. Dies war nicht der Fall.

8. Da wo die Sache ulkig wird, ist als dieser Herr DUBUIS, der mir als jemand einfacher und nicht sehr inteligenter vorgestellt worden ist, behauptet, dass er dieses Unterfangen unter meiner Drohung gemacht hat und die Drohung mit einem tragischen Vorfall, den Herr DUBUIS am 4. September 2004 erlebt haben soll, in Verbindung stehe.

9. Es sieht so aus, als ob ich diesem armen Herrn mit einem Vorfall gedroht hätte, der an diesem Tag passiert ist, dass er eine solche Angst gehabt hätte, dass er in die Hosen geschissen hat...

10. Als ich lächelnd daran erinnerte, dass ich keinen armen Teufel brauchte, um "Me" MOTTU zu sagen, was ich von ihm halte und dass die Forderungen im Namen von Herrn FERRAYE im Internet seien und im Fernsehen angesagt worden sind, hat mir die kleine "Richterin" BARBEY gedroht, mich wegen schlimmen Taten anzuklagen, da die Polizei auf dem PC von Herrn DUBUIS ein Mail gefunden hätte, das von meiner Adresse marc.burdet@c9c.org stammen würde. Ich halte fest, dass ich zum Zeitpunkt des Vorfalls noch nicht über diese Adresse verfügte, was die BETRUEGER offensichtlich nicht wussten...

11. Natürlich habe ich verlangt, dieses Mail zu sehen, aber da war ein scoop ! Als die genfer oder waadtländer Polizei, ich weiss nicht welche, das famose Mail vom PC von Herrn DUBUIS kopieren wollte, hoppla das Mail hat sich gelöscht... (sic !) Was dagegen phantastisch ist, unsere kleine "Richterin" erinnert sich perfekt des Inhalts dieses Mails und hat ihn mir 3 oder 4 Mal auswendig aufgesagt... Herr DUBUIS erinnert sich auch sehr gut daran und hat ihn Wort für Wort der "Richterin" vortragen können, aber im Moment war er nicht fähig, den Inhalt wiederzugeben...

12. Dieses Mail kam also von meiner Adresse marc.burdet@c9c.org. Angeblich soll ich Herrn DUBUIS informiert haben, dass ich nicht wolle dass mein Name auftauche – obschon der Site www.googleswiss.com/ferraye MOTTU anklagt und ihn auffordert, das unterschlagene Geld zurückzugeben – aber mein Name sollte laut Herrn DUBUIS nicht auftauchen…Hier haben wir es wirklich mit einer Bande von spinnenden Betrügern zu tun !


13. Weiter habe ich vernommen, dass ich das Element, mit dem ich Herr DUBUIS
"erpresst" hätte, bei einer Audienz am 4. September 2004 im Gericht von Montbenon im Zusammenhang mit einer und Modelleisenbahnen hätte erfahren können… Schlussendlich alles Spinnereien, bei denen ich mich nicht aufhalten möchte… Zudem, laut meiner
Kontrolle, war der 4. September 2004 ein Samstag…Vielleicht habe ich das Datum schlecht in Erinnerung behalten oder aber die waadtländer Gerichte machen ihre krummen Sachen am Week-End ?

14. Wie dem auch sei, im Verlauf der ¾ stündigen Einverhahme, denn es handelte sich nicht mehr um eine Anhörung eines Zeugen, wenn man den Tonwechsel dieser Anhörung in Betracht zieht, als Me FIVAZ (genfer Advokat für eine im Kanton Waadt zu beurteilende, irre Person – Wer hat ihn angeheuert und bezahlt ?) zum Beispiel die "Richterin" BARBEY auffordert, meinen PC beschlagnahmen zu lassen, habe ich mich erinnert, dass ich mit Datum vom 10.Januar 2005, an dem ich dieses famose Mail versandt haben soll, noch gar nicht über die fragliche Mail-Adresse verfügte...

15. Diese Halunken haben ihren Coup schlecht vorbereitet !!! Laut Auskunft meines Providers wurde mir diese Adresse erst nach dem 20. März zugeteilt !

16. Ich klage hiermit die ganze Lumpenbande, Advokaten inbegriffen, der Urkundenfälschung, Mittäterschaft bei Betrug, Drohungen und jede mögliche und denkbare Anklage in Zusammenhang mit der angezeigten Sache an !

17. Ich halte fest, dass Herr DUBUIS, der wirklich ein ganz simpler sein muss, während der ganzen Vernehmung nicht aufgehört hat, "Me" MOTTU für seine Deontologie, seine
Seriosität usw. Komplimente zu machen, mich jedoch anklagte, ihn habe einschüchtern und erpressen wollen. Dass der Liebe Gott mich strafen würde weil man einen so guten Menschen wie Herrn MOTTU nicht angreife...

18. Meine Schlussfolgerungen zu dieser Sache sind folgende : DUBUIS wusste über das Dossier FERRAYE in Sachen Servette und die Verwicklung darin von MOTTU Bescheid. Er hat versucht, die gemachten Anzeigen im Internet zu gebrauchen, um sich entweder einen Teil der unterschlagenen Summen anzueignen oder aber seine Hilfe beim Druck auf
MOTTU einzubringen, mit der Absicht, für geleistete Hilfe eine Kompensation zu fordern. Solche Fälle sind in dieser Sache schon vogekommen und alle aussergerichtlich geregelt worden !

19. MOTTU, der das intelektuelle Niveau dieses Spinners sofort erkannt hat, sah hier eine Möglichkeit, mich kurz zu schliessen unter Mithilfe eines Individuums, das für die gemachte Tat sowieso als unzurechnungsfähig erklärt würde. Aber dieser BETRUEGER und dieser VERDREHTE TYP hat einen Fehler gemacht, er hat mir eine Adresse zugeteilt, die ich nicht hatte !

20. Das ist der unzweifelhafte Beweis des durch MOTTU und seinen Advokaten lancierten Komplotts, unter Mithilfe des Advokaten von Herrn DUBUIS, Me FIVAZ. Bleibt noch die Verantwortung der waadtländer oder genfer POLIZEI zu definieren, welche angeblich ein Mail gefunden hätte, welches offensichtlich nie existiert hat !

21. Mit einem Schreiben vom 31. Januar 2005 erklärt Micheline SPOERRI, für die genfer "Justiz" verantwortliche Regierungsrätin, dass ich bei dem Disziplinverfahren nicht Partie sei. Dass ich somit nicht in der Lage sei zu beweisen, ob MOTTU seinen beruflichen Plichten nicht nachgekommen sei und gegebenenfalls bestraft werden müsse !

Beweis : Pièce 02 Brief SPOERRI vom 31. Januar 2005


22. So, das wäre gemacht und ich verlange eine dringliche, provisorische Verfügung dass "Me" MOTTU angeklagt und in Untersuchungshaft genommen wird, damit jegliche geheime Absprache verhindert werden kann (in der Sache Marc ROGER hat es weniger gebraucht, um den Verdächtigten 3 Monate einzusperren) und dass seine Lizenz als Notar mit
sofortiger Wirkung suspendiert werde.

23. Bei den Möglichkeiten einer Absprache möchte ich Frau Brunschwig-Graf, Regierungsrätin und Nationalrätin hinzufügen, welche zur Zeit der Unterschlagungen an der Seite des Präsidenten MOTTU im Verwaltungsrat der Stiftung WINSDORF (ROLEX) thronte...

24. Es wird interessant werden, die Ausbreitung von ROLEX zwischen 1995 und 2000 zu analysieren, die verschiedenen getätigten Zukäufe zu analysieren, die Bauten für hunderte von Millionen und die Explosion des Personals…Wie und durch wen wurde eine solche Expansion finanziert ?

25. Wie wurde die Kanzlei, ich will sagen der Palast, der Me MOTTU als Kanzlei dient, auf über 1000 m2 und auf 5 Stockwerken im Zentrum von Genf finanziert ? Bis zur Freigabe der FERRAYE-Gelder befand sich die Kanzlei MOTTU im 2. Stock eines alten Gebäudes...

26. Dasselbe trifft für die Kanzlei von Marc BONNANT und Dominique WARLUZEL zu, die eigentlichen Anstifter der Unterschlagung…Auch da eine bescheidene Kanzlei bis zur Freigabe der Gelder und dann eines der luxuriösten Herrschaftshäuser auf dem Platz Genf…Man muss den Ferrari und die mehrere Millionen teure Yacht von Dominique WARLUZEL hinzufügen...

27. Andererseits werden Sie im Dossier www.googleswiss.com/ferraye feststellen, dass
die Verleihung des "Kreuzes der Ehrenlegion" an Marc BONNANT bei seiner Beteiligung zur Unterschlagung zu Gunsten von Mitgliedern der französischen Regierung nicht fremd ist. Dominique WARLUZEL hat es vor Kurzem auch erhalten... Das giebt diesem Ehrentitel einen ganz neuen Wert...Er ehrt die Betrüger die die französische Regierung bestechen !

Schauen Sie auf : www.googleswiss.com/ferraye-video nach

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28. Am 9. Februar 2005 hat "Me" Pierre MOTTU durch Me Alec REYMOND gegen mich Strafklage eingereicht

Beweis : Pièce 03 Klage MOTTU vom 9. Februar 2005


29. Ich entnehme Punkt 1 seiner Klage, dass MOTTU in Genf als ehrenvoller Notar beschrieben wird, der nie Anlass gab zu einer Disziplinarstrafe.

30. Der erste Teil dieser Klage beweist klar, dass MOTTU ein LUMP und ein BETRUEGER ist und wenn er bis heute nie belangt wurde, ist das weil er die Schlüsselpersonen, die für
ihn gefährlich hätten sein können, genügend hat bestechen können !

31. Punkt 5 derselben Klage ist eine reine Lüge. MOTTU hatte die Gelder, er hat sogar
20 Millionen CHF "Stempelgebühr" bezahlt, wie Seite 4 seiner eigenen Einvernahme vom 3.04.1996 beweist.

Beweis : Pièce 04 Seite 4 Einvernahme MOTTU vom 3. April 1996


32. Me St-Hilaire, französischer Partner von MOTTU in dieser Sache hat in seiner Einvernahme vom 19.11.2002 auch bestätigt, dass MOTTU und BRUPPACHER die Gelder besassen ( zusammen ca. 12 Milliarden) und dass sie zusammen den Partnern, die FERRAYE betrogen, die Konten vorgelegt haben ihnen die Ueberweisunsanträge zur Unterschrift vorlegten.

Beweis : Pièce 05 Einvernahme Eric de la Haye Saint-Hilaire vom 19.11.2002


33. Die Untersuchungsrichterin Christine JUNOD hat auch bestätigt, dass sie für 24 Milliarden US$ Bankauszüge besitze

Beweis : Pièce 06 Bestätigung von Me Clerc vom 6. August 2004


34. Der Punkt 8 beweist, dass MOTTU ein Betrüger ist ! Seit wann kann ein Notar seinen Stempel, der bestätigt, dass ein notarieller Akt registriert ist, auf einfachen "Projekten" anbringen ?

Beweis : Pièce 07 Vereinbarung vom 15.11.1995 mit Herrn Basano


Dieselben existieren für die anderen Partner, für ein Total von 5.9 Milliarden US$, die ich zu Ihrer Verfügung halte.

Was die Vereinbarungen betrifft, hat MOTTU erklärt, die Originale seien vernichtet worden. Wenn das so ist, wie kann er sich rechtfertigen, am Tage der Vernichtung der Originale notariell beglaubigte Kopien angefertigt zu haben ?

35. Hinzu kommt, wie man weiter unten auf Akte 08 sehen kann, dass die Referenz "cb 912634" auf dem Brief vom 24. Januar 1996 nur eine Vereinbarung gilt, die GEBRANE, HOBEICH und REBOURS, Die drei Hauptbetrüger von FERRAYE betrifft. Niemand spricht von der Vernichtung der andern Vereinbarungen, die alle eine verschiedene Referenz tragen.

Beweis : Pièce 08 Brief vom 24. Januar 1996 – MOTTU bestätigt die Vernichtung


36. Wie kann MOTTU andererseits am 25. Januar 1996 Ueberweisungspapiere vom 16. und 23. November 1995 über einen Betrag von 5'240'527'000.- US$ als echt bestätigen, wenn die Vereinbarungen am 24. Januar 1996, das heisst am Vortag, annuliert worden sind, wie er glaubhaft machen will...

Beweis : Pièce 08 - Brief vom 24. Januar 1996 – Mottu bestätigt Vernichtung der Vereinbarungen

             Pièce 09 - 4 unwiderrufbare Ueberweisungsaufträge, am 25. Januar 1996 als echt bestätigt
                              für ein Total von US$ 5'240'527'000.-.


JIch sehe hier nur den vorsätzlichen Willen, Joseph FERRAYE betrügen zu wollen, indem ihm
glaubhaft gemacht wurde, die Vereinbarungen seien vernichtet und
durch Kopien ersetzt worden... Der Betrug ist hier erfüllt und bewiesen ! Warum ist MOTTU immer noch in Freiheit
?

37. Bei Punkt 11 ist klar, dass MOTTU lügt, denn die Gelder waren in seinem Besitz, er bestätigt es auf Seite 5 der Vereinbarungen (siehe Seite 5 der Akte 07) " DER UEBERNEHMER hat der Buchhaltung der auf den vorliegenden Papieren angegebenen Notariats-Kanzlei den Betrag von EINER MILLIARDE US$ überwiesen usw.". Die Einvernahme von Me de la Haye Saint-Hilere, als Akte 5 beigelegt, bestätigt ebenfalls dass sie den Partnern die Konten vorgelegt haben...

38. Bei Punkt 14 wurde der Richter nicht getäuscht, er hat nur seine Arbeit gemacht bis
zum Moment, da ihn MOTTU bestochen hat ! Als die UR JUNOD bei der Kanzlei MOTTU eine Hausdurchsuchung machen liess, hat der Staatsanwalt Jean-Louis CROCHET auf Befehl von Bernard BERTOSSA zuerst Joseph FERRAYE als in seiner geistigen Gesundheit angegriffen erklärt (was falsch ist und später bewiesen wurde, indem seine Fähigkeiten im Gegenteil als überdurchschnittlich erklärt wurden) und hat später von MOTTU verlangt, die Akten, die er dem Dossier vorenthalten wollte, herauszusuchen...

Beweis : Pièce 10 Brief des Staatsanwalts GE vom 28. April 1997


Im Rahmen "Korruption" ist es schwierig, es besser zu machen und die genfer Staatsanwälte müssen gleich wie MOTTU angeklagt werden !

39. Punkte 15 und 16 - In diesem Kontext ist es nicht verwunderlich, dass ein zwangsläufig bestochener Staatsanwalt die Untersuchung abgeschlossen hat, ebenso wie die nachfolgenden Klagen !

40. Punkt 20 - Die ungelegenen Eingriffe von Joseph FERRAYE... Es ist verwunderlich, dass der Betrüger MOTTU sein Opfer nicht vor Gericht geschleift hat, wenn man den ungelegenen Eingriffen Rechnung tragen will. Das ist der Beweis, dass er eine Teufelsangst hat, dass Joseph FERRAYE von seinem Recht gebrauch macht und das Verfahren wieder eröffnet werden könnte, was ihn unweigerlich vor seine Verantwortung stellen würde.

41. Es ist natürlich einfacher, mich anzugreifen !

42. Punkt 22 - Die oben angeführten Beweise genügen, um das von MOTTU durchgeführte Verbrechen zu beweisen und ich halte an meinen Anklagen fest.

43. Punkt 23 - Wie alle Verbrecher geht MOTTU so weit, seinen eigenen Angaben zu widersprechen in Bezug auf die "Stempelabgaben" und die zu diesem Zweck überwiesenen 20 Millionen CHF ! (siehe Punkt 28 oben).

Von da an hatte Frau SPOERRI die Beweise der Anklagen von Joseph FERRAYE und wenn sie sich MOTTU angeschlossen hat, heisst das dass sie seine Komplizin geworden ist. Wurde sie auch bestochen, die Untersuchung wird es zeigen !

Was die Anmerkung über die Morde betrifft, lege ich Ihnen einen Rekurs vom 15. Juli 2005 über die Mittäterschaft von EDIPRESSE mit der Freimaurerei bei, wo es um die Frage der Mitverwicklung der "Justiz" in den Todesfällen SANCHEZ und LEVAVASSEUR geht, beide in Zusammenhang mit der Sache FERRAYE... Zwei plötzliche Tote, genau im Moment, als diese den Komplott veröffentlichen wollten...

Beweis : Pièce 11 Rekurs vom 15.07.2005 EDIPRESSE


44. Punkt 25 - Ein Gauner hat keine Ehre ! Wie kann er die Justiz in Gang setzen für Etwas, das er nicht besitzt !

Unter diesem Punkt sieht man auch, dass MOTTU Drohungen erhalten hat von Leuten, die Anhänger von Servette sein könnten. Herr DUBUIS, von dem im ersten Abschnitt dieser Klage die Rede ist, könnte er dieses Individuum sein ?

Da die vorgenannten Tatsachen stimmen, kann sich MOTTU nicht auf Art. 173 und
174 StGB berufen, im Gegenteil, er muss für die begangenen Taten belangt werden.

45. Bei meiner Anhörung vom 21. Juni 2005 beim "Untersuchungsrichter" Yves NICOLET wurde ich der Verleumdung, subsidiär der Ehrverletzung angeklagt, ungeachtet der Beweise, die im Dossier sind und der Studie des Sites im Net, die der "Richter" zweifellos gemacht hat.

Von da an betrachte ich den "Richter" NICOLET auch als Komplize von MOTTU und schliesse nicht aus, dass auch er bestochen worden sein könnte. Die Untersuchung wird
es zeigen.

Es ist klar, dass der Richter in dieser Anhörung nicht die Wahrheit suchte, sondern alleine meine Anklage.

Obschon ich die gegen mich gerichteten Anklagen dementierte indem ich ihm bewies, dass er in seinem eigenen Dossier Akten besass, die meine Anklagen bewiesen, hat er es abgelehnt, darauf einzutreten und hat meine Anklage ausgesprochen.

46. Es handelt sich hier um Verletzung des Art. 173.2 StGB und einen karakterisierten Amtsmissbrauch.

47. Die fragliche Klage wurde einmal mehr einseitig geführt, zum Vorteil einer Persönlichkeit, die das System besticht.

LDie parteiische und willkürliche Haltung des Pseudo-Richters Yves NICOLET ist eine offensichtliche Verletzung der Prozessordnung, der Art. 5 – 8 – 9 – 29 – 30 der Bundesverfassung und von Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Unter Vorbehalt, andere entscheidende Elemente als Ergänzung zu dieser Klage zu liefern, verlange ich, dass Recht geschehe und dass die Protagonisten dieser gewaltigen Betrügerei verfolgt werden.

Ich lehne schon jetzt den "Untersuchungsrichter" Yves NICOLET ab, wegen Mittäterschaft bei Betrug und Amtsmissbrauch.

Ausserdem verlange ich, mich auf die Klage EDIPRESSE vom 15. Juli 2005 basierend, dass die Bundesanwaltschaft die Gründe untersucht, die dazu geführt haben, dass der "Richter" Jean-Marie RUEDE den Tod von SANCHEZ im Zusammenhang mit der Kassette, die den Komplott aufdeckte, nicht untersucht hat


Beweis : Pièce 12 Abschrift der Kassette


In dieser Abschrift geht es um den "Richter" RUEDE, wenn Herr SANCHEZ vom "Untersuchungsrichter" spricht. Wenn RUEDE eine Untersuchung dieser Kassette umgangen hat, war es um nicht in die Sache verwickelt zu werden und dass seine Komplizenschaft mit MOTTU nicht auskomme.

In dieser Kassette ist ebenfalls von der Deutschen Bank die Rede. In der Tabelle
« Imbroglio économique », welche Sie auf que vous trouvez sur www.googleswiss.com/nwo finden, beweist die wichtigen, direkten Beziehungen von
Rainer E. GUT mit der Deutschen Bank... Rainer E. GUT hat auch die Unterschrift für die Konten von EVERTON Enterprises Ltd. gehabt, Gesellschaft durch welche mehrere Milliarden verschwunden sind.

LDie Eidgenössische Bankenkommission ist möglicherweise auch darin verwickelt. Sie finden unter www.googleswiss.com/ferraye unter dem Link « UBS SA - CSG - Opérations troubles » die Eintragungen ins Handelsregister von Scheinbanken. Ich habe telefonisch
von der EBK die Bestätigung erhalten, dass die unter dem Namen UBS SA – eidg. Nr CH-660-1164999-1 nie als Bank eingetragen wurde. Später wollte mir die EBK nicht mehr antworten...

Dasselbe gilt für andere Banken wie CREDIT SUISSE oder SBS...

Kurt SENN, eidgenössischer Angestellter wurde auch bestochen. Die Aufnahme (Abschrift) einer telefonischen Unterhaltung dieses Inspektors der Bundespolizei und Lucy KOMISAR, Journalistin aus New York beweist die Bestechung dieses Funktionärs. Auf der Kassette dieser telefonischen Gesprächsaufnahme ( in den USA erlaubt), bestätigt Kurt SENN dem Staatsanwalt
Bernard BERTOSSA Bankdokumente gesandt zu haben.

Beweis : Pièce 13 Abschrift tel. Gespräch SENN – KOMISAR vom 7.01.2002


Bei der Einvernahme vom 12. November 2002 in Genf, behauptet der eidg. Inspektor Kurt SENN das Gegenteil...

Beweis : Pièce 14 Einvernahme Kurt SENN vom 12.11.2002


Der waadtländer Untersuchungsrichter
Yves NICOLET will die Wahrheit nicht
erkennen, um seine VERDORBENEN Kollegen nicht hineinzuziehen. Wie ich MOTTU und seine Verbündeten aus dem Dossier FERRAYE kenne, wäre das nicht der erste "Richter", der gekauft wurde, um eine Untersuchung zu verhindern...

Ich danke Ihnen, Herr Generalstaatsanwalt, diese Klage in Betracht zu ziehen und grüsse Sie

hochachtungsvoll

Marc-Etienne Burdet


Annexes : ment

Kopien an :
Kantonaler Untersuchungsrichter, von dem ich die sofortige Aufhebung
                   meiner Anklage verlanger

                   An die Beteiligten


Selon que vous serez puissant ou misérable,

Les jugements de cour vous rendront blanc ou noir.

La Fontaine (1621-1695)

(Lisez cette fable si actuelle de nos jours...)

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